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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 47. —
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(Nr. 4120.) Privilegium zur Ausstellung auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt
Liegnitz zum Betrage von 90,000 Rthlrn. Vom 30. Oktober 1854.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die stadtischen Behörden von Liegnitz darauf angetragen haben,
zum Bau eines städtischen Schulhauses ein Anlehn von 40,000 Rthlrn. auf-
nehmen und zu dem Zweck auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen ver-
sehene Stadtobligationen ausgeben, außerdem aber gleichzeitig in Stelle und
gegen Einziehung der von der Stadtkommune schon früher ausgestellten, auf
gestmmte Glaubiger lautenden Schuldverschreibungen, im Gesammtbetrage von
egenwärtig noch 50,000 Rechlr., gleichfalls auf jeden Inhaber lautende, mit
Zinsscheinen versehene Stadtobligafionen ausgeben zu dürfen, — wollen Wir,
in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung
von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit an jeden Inhaber enthalten,
durch gegemwärtiges Privilegium zur Ausstellung von 90,000 Rehlrn., geschrieben:
Neunzig tausend Thalern
Liegnitzer Stadtobligationen, welche zum Betrage von 40,000 Rehlrn. mit vier
Prozent und zum Betrage von 50,000 Rehlrn. mit drei und einem halben
Prozent jährlich zu verzinsen, und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, vor-
behaltlich einer früheren Einlbsung nach dem festgesetzten Tilgungsplane zu
amortisiren sind, Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Die Liegnitzer Stadtobligationen sollen nach anliegendem Schema in fol-
genden Apoints ausgefertigt werden:
I. die 4prozentigen:
100 Stück zu 200 Rthlr. unter lilt. A. I. Nr. 1. bis 100.
150 „ 100 = B. I.= 1. 150.
100 2 - 50 2 - - C. L. - 1. - 100.
II. die 34prozentigen:
225 Stück zu 200 Rthlr. unter litt. A. II. Nr. 1. bis 225.
50 = 2 100 2 3 3 B. II. r 1. = 50.
Jahrgang 1854. (Nr. 4120.) 86 Die
Ausgegeben zu Berlin den 8. Dezember 1854.