Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
(Nr. 4124.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Oktober 1854., betreffend die dem Kreise Mün- 
sterberg, im Regierungsbezirk Breslau, bezüglich des Baues und der Un- 
terhaltung verschiedener Chausseen bewilligten fiskalischen Vorrechte. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chaus- 
seen von der Münsterberg-Patschkauer Chaussee bei Reindörfel bis an die Grenze 
des Frankensteiner Kreises in der Richtung auf Frankenstein, von der Franken- 
stein-Münsterberger Kreisgrenze in der Richtung von Frankenstein bis an die 
Müunsterberg-Strehlener Kreisgrenze in der Richtung auf Strehlen, von Mün- 
sterberg bis an die Grenze des Strehlener Kreises in der Richtung auf Grott- 
kau und von Münsterberg bis an die Grenze des Kreises Grortkau in der Richtung 
auf Neisse durch den Kreis Münsterberg genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, 
daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundsüücke, 
imgleichen das Reche zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate- 
rialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif- 
ten, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich 
dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter- 
haltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den 
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- 
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif- 
ten, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Besiimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die 
gedachren Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 23. Oktober 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. ". Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1854. (Nr. 4124—4106.) 90 (Nr. 4125.) 
Ausgegeben zu Berlin den 18. Dezember 1854.
	        
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