Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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(Nr. 4125.) Allerhöchster Erlaß vom 13. November 1854., betreffend die der Stadt Bar- 
men mit Rücksicht auf die Beseitigung der bis dahin bestandenen Wege, 
PMlaster= und Brückgeld-Hebungen auf den Nebenstraßen in dem Ge- 
meindebezirke verliehene Befugniß zur Erhebung von Chausseegeldern. 
A. Ihren Bericht vom 28. Oktober d. J. will Ich der Gemeinde Barmen, 
mit Rücksicht auf die Beseitigung der bis dahin zu Osterbaum, an der Kuhle, 
zu Wesikotten und am Loh erhobenen Wege-, Plaster= und Brückgelder, die 
Befugniß verleihen, sowohl 1) für die Benutzung der Gemeinde-Chaussee von 
der Elberfeld-Schmiedestraßer Staatsstraße in Hatzfeld über Carnap und am 
Loh bis zur Düsseldorf-Schwelmer Staatsstraße in Unter-Barmen, als auch 
2) für die Benutzung der Gemeinde-Chaussee von der Heckinghäuser Brücke 
über Krebs-Kleef bis zur Staatsstraße an der Barmer Rathhausbrücke das 
Chausseegeld für eine halbe Meile nach dem für die Staats-Chausseen gelten- 
den jedesmaligen Chausseegeld-Tarife zu erheben, sowie 3) für die Benutzung 
der Gemeinde-Chaussee von Scheuren über Westkotten und Kuckuck nach 
Schaumlöffel, anstatt der durch Meinen Erlaß vom 3. Juni 1850. (Gesetz= 
Sammlung für 1850. S. 353.) verliehenen Erhebung des Chausseegeldes für 
eine halbe Meile die Erhebung des Chausseegeldes für drei Viertelmeilen nach 
dem vorgedachten Tarif hierdurch mit der Maaßgabe bewilligen, daß deren 
Wiederherabsetzung auf die Sätze für eine halbe Meile nach Ablauf von zehn 
Jahren vorbehalten bleibt. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. - 
Sanssouci, den 13. November 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4126.) Statut des Verbandes der Wiesenbesitzer auf dem Banne der Gemeinde Ba- 
dem im Kreise Bitburg des Regierungobezirks Trier. Vom 13. Novem- 
ber 1854. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
verordnen, Behufs Verbesserung der auf dem Banne der Gemeinde Badem 
im Kreise Bitburg des Regierungsbezirks Trier in den Distrikten: die oberst 
Lang-
	        
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