Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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(Nr. 4135.) Allerhöchster Erlaß vom 27. November 1854., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussce 
von der Oberhausen-Essener Straße bei der Kruppschen Stahlfabrik nach 
dem Berge-Borbecker Eisenbahnhofe und von dort über Bottrop bis zum 
Specht. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von der Oberhausen-Essener Straße bei der Kruppschen Stahlfabrik 
nach dem Berge-Borbecker Eisenbahnhofe und von dort über Bottrop bis zum 
Specht im Anschlusse an die Münster-Düsseldorfer Staatsstraße genehmigt habe, 
besiimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee- 
strecke von der Oberhausen-Essener Straße bei der Kruppschen Stahlfabrik bis 
zum Berge-Borbecker Eisenbahnhofe erforderlichen Grundstücke, imgleichen das 
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese 
Straßenstrecke zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den Bethei- 
ligten gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Stra- 
Hßenstrecke das Recht zur Erhebung eines halbmeiligen Chausseegeldes nach den 
Besiimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- 
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, 
mit dem Vorbehalte verleihen, daß nach weiterem Fortbau der Straße über 
Berge-Borbeck auf Specht hinaus die Erbebung des Chausseegeldes für die 
ganze Straße gemeinsam in Gemäßheit des allgemeinen Chausseegeld-Tarifs 
regulirt werde. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussepolizei. Vergehen auf die 
gedachte Straßenstrecke zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 27. November 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4135—4136.) (Nr. 4136.)
	        
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