Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

Nachen-Düsseldorfer Eisenbahn - Obligation 
II. Emission 
—ies. über 200 Rthlr. 
Jnhaber dieser Obligation zweiter Emission . hat einen Antheil von 
Zweihundert Thalern an der mit Allerhöchster Genehmigung und nach den 
Bestimmungen des umstehenden Privilegiums gemachten Anleihe der Aachen- 
Dusseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft. 
Die Zinsen mit vier Prozent für das Jahr sind gegen die vom 2. bis 
31. Januar und vom 1. bis 31. Juli jeden Jahres zahlbaren halbjahrigen 
Zinskupons zu erheben. 
Aachen, den 
Königliche Direktion 
der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. 
(Unterschriften.) 
(Eingetragen in das Der Rendant. 
Obligationsbuch Fol. ) (unterschrift.) 
Mit dieser Obligation sind, für den Zeitraum vom 1. Juli 1853. an 
gerechnet, zehn halbjährige Zinskupons 1. bis 10. nebst einem Talon aus- 
gegeben. Die Ausgabe der zweiten Serie von Kupons erfolgt an den Inha- 
ber des Talons. 
(Nr. 2930.)
	        
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