Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

m. 
Zinskupon 1. 
zur 
Aachen - Düsseldorfer Eisenbahn- Obligation 
— II. Emission. 
Vier Thaler Preußisch Kurant hat Inhaber dieses d0dor. 
ab zu Aachen oder zu Berlin zu erheben. 
Dieser Zinskupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen 
vier Jahren nach der Verfallzeit zur Jahlmg präsentirt wird. 
Aachen,dden 
Königliche Direktion 
der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. 
(Unterschriften.) 
(Eingetragen in die 
Zinskontrole Fol. ) 
Talon. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe nach Einlösun 
der ausgegebenen zehn Zinskupons gemäß §. 3. des Privilegiums an den durk 
öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie der Zinskupons 
zur Aachen-Düsseldorfer Prioritäts-Obligation).. II. Emission. 
Aachen, den . . 
Königliche Direktion 
der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. 
Facsimile. Ausgefertigt. 
  
(Tr. 3931.)
	        
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