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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgater.
(JFr. 4406.) Gesetz, die Bewilligung einer Zinsgarantie für das Anlagckapital der Ruhr-
Sieg-Eisenbahn betressend. Vom 30. April 1856.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 1.
verordnen, 1 it Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie,
was folgt:
S. 1.
Der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft wird Behufs Uebernahme
des Baues und des Betriebes einer Eisenbahn von Hagen nach Siegen, der
sogenannten Ruhr-Sieg-Bahn, die Garantie des Staats für einen jährlichen
Reinertrag von drei und einem viertel Prozent des in dem neuen Uneernehmen
anzulegenden, vorläufig zu 12,250,000 Thalern angenommenen Kapitals nach
näherer Maaßgabe des anliegenden, unterm 1 Februar 1856. mit der Gesellschaft
abgeschlossenen Vertrages hiermit bewilligt.
F. 2.
Unser Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und Unser
Finanzminister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsleigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Charlottenburg, den 30. April 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. v. d. Hepdt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen.
v. B odelschwing h. Gr. v. Waldersee. Für den Minister für die landwirth-
schaftlichen Angelegenheiten:
v. Manteuffel.
Jabrgang 1856, (Nr. 4400) 44 Zwischen
Ausgegeben zu Berlin den 24. Mas 1856.