— 402 —
gleich Handel treiben, keine andere Vertretung oder Einmischung, als die
unumgaͤngliche bei den Lokalbehoͤrden ihres resp. Aufenthalts gesiattet, die
Vertretung aber bei der Regierung des betreffenden Landes den diploma-
tischen Agenten vorbehalten wird.
Die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat zu Mexiko am 31. De-
zember 1855. stattgefunden.
Berlin, den 8. Mai 1856.
Der Ministerpräsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Manteuffel.
(Nr. 4424.) Mllerhschster Erlaß vom 30. April 1856., betreffend die Verleihung des Ex-
propriationsrechts für den Bau der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahn.
A., den Bericht vom 17. April d. J. bestimme Ich hierdurch, daß die in
dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ent-
haltenen WVorschriften über die Expropriation auf das von Mir genehmigte
Unternehmen der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahn Anwendung sinden sollen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu verbffentlichen.
Charlottenburg, den 30. April 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und bffentliche Arbeiten.
(Nr. 4422.) Gesetz, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kreuz über Landsberg a. d. W.
und Cüstrin nach Frankfurt a. d. O., und einer Eisenbahn von Saar-
brücken einerseits nach Trier und andererseits bis zur Großherzoglich
kuxemburgischen Grenze bei Wasserbillig in der Richtung auf die Stadt
Luremburg. Vom 7. Mai 1856.
Weir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie,
was folgt: .1