Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

—  188  —

Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Königsberg.

Obligation
des  Pr.  Eylauer  Kreises

A#  Grund  der  unterm  24.  Oktober  1864.  Allerhöchst  bestätigten  Kreistagsbeschlässe
  vom  7.  April  und  6.  Juli  desselben  Jahres  wegen  Aufnahme  eines
Darlehns  von  80,000  Thalern  bekennt  sich  die  ständische  Kommission  für  Verwaltung
  des  Eisenbahnfonds  des  Kreises  Pr.  Eylau  Namens  des  Kreises  durch
diese,  r  jeden  Inhaber  guͤltige,  Seitens  des  Glaͤubigers  unkuͤndbare  Verschreibung
  zu  einer  Darlehnsschuld  von  ....  .  Thalern,  in  Buchstasdseen
Thalern  Preußisch  Kurant,  nach  dem  geseslich  bestehenden  Münzfuße,  welcher
Betrag  an  den  Kreis  baar  gezahlt  worden  und  mit  fünf  Prozent  jährlich  zu
vexzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  80,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1869.  ab  allmdlig  innerhalb  eines  Zeitraumes  von  hchstens  sieben  und
dreißig  Jahren  aus  einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds  von
wenigsiens  Einem  Prozenk  des  gesammten  Kapitals  jährlich,  unter  Zuwachs  der
Zinsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch  das
Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1869.  ab  in  dem  Monate
Oktober  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den  Tilgungsfonds
  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche  noch  umlaufende
  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.

Die  ausgeloosten,  sowie  die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden
unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,
  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.
Diese  Bekanntmachung  erfolgt  vier,  drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor  dem
Zahlungstermine  in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Königsberg,
dem  Pr.  Eylauer  Kreisblatte,  dem  Preußischen  Staats-Anzeiger,  der  Ostpreu-Hischen
  Zeitung  und  der  Hartungschen  Zeitung.

Bis  8  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjahrlichen  Terminen,  am  1.  April  und  am  1.  Oktober,  von  heute  an
gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe