Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr. 4444.) Allerhöchster Erlaß vom 30. April 1856., betressend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde= 
Chaussee von Niederzier, im Kreise Düren, über Hambach nach Stetter- 
nich, im Kreise Jülich. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von Niederzier, um Kreise Düren, Regierungsbezirks Aachen, 
über Hambach nach Stetternich, im Kreise Jülich, genehmigt habe, beslimme 
Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erfor- 
derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. 
Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künfti- 
gen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des 
Chansseegeldes nach den Bestimmungen des für die Stkaats-Chausseen jedesmal 
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be- 
stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffen- 
den zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegel= 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestlimmungen wegen der Chaus- 
seepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 30. April 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4445.) Allerhöchster Erlaß vom 30. April 185 ., betreffend die Verleihung der 
fisbalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis- 
Chaussee von Demmin nach Jarmen. 
N.% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Demmin nach Jarmen genehmigt habe, bestimme Ich bierdurch, 
daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate- 
rialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, 
auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise 
(Nr. 1111—4446.) Demmin
	        
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