Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Benennung  der  Gegenstände.

Maaßstab

der

Verzollung.

 

 

NWWo.

S

2

 

a)  Rohe  Baumwollel
b)  Baumwollengarn,  ungemischt  oder
gemischt  mit  Wolle  oder  Leinen:

1)  ungebleichtes  ein=  und  zweidraͤhiiges

  und  Watten.  .  ..
h)  Farbhölzer:

10  in  Blöcken
2)  gemahlen  oder  geraspelt
Leinengarn,  Leinwand  und  andere

  Leinen  waaren:
a)  Rohes  Garn:
1)  Maschinen-Gespinnst

2)  Hand-Gespiunst

b)  Gebleichtes  oder  Erfirbe  Garn

c)  Zwirn.

cl)  Graue  Packleinwand  u.  Segeltuch

)  Rohe  (unappretirte)  Leinwand,  rober
  Zwillich  und  Drillich.

Ausnahme.  Nohe,  ungebleichte
Leinwand  geht  frei  ein:

aa)  in  Preußen:

auf  den  Grenzlinien  von  Leobschütz

bis  Seidenberg  in  der  Ober-Lausttz,

von  Heiligenstadt  bis  Nordhausen  u.

von  Herstelle  bis  Anholt  nach  Bleichereien

  oder  Leinwandmärkten;
bb)  in  Sachsen:

auf  der  Grenzlinie  von  Ostritz  bis

Schandau  auf  Erlaubußscheine;
cc)  in  Kurhessen:

auf  Erlaubnißscheine  nach  Bleichereien

  oder  Märkten.

#).  Gebleichte,  gefärbte,  gedruckte  oder
in  anderer  Art  zugerichtete  (appretirte),
  auch  aus  gebleichtem  Garn  gewebte
  Leinwand;  gebleichter  oder  in
anderer  Art  zugerichteter  Zwillich  u.

 

1  Centner

1  Centner

1  Centner

1  Centner

1  Centner

1  Centner
1  Centner
1  Ceniner
1  Centner

1  Centner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgabensätze  4
Für
Tara
nach  dem  nach  dem  wird  vergütet
14-Thaler-Fuß  24½-Gulden-Fuß,  vom  Tentner
beim  beim  Brutto-Gewicht:
Elngang.  Ausgang.  Eingang.gang.
gribir.  Sgr.  #  Rehtr.  Sar.  ft.  kr.  fl.  tr.  Pfund.
frei“  10  fre  35
,-  18  in  Fässern  u.  Kist
3  515  "  4  i  Korben  .  #
.  allen.
frei,.  10  frei  5  I!  in  Ballen
5  5  4’.  47½  17½
13  in  Kisten.
2  ·  330  .6inBallm.
.  5  .  .  .  17½  .
;  «  «  15  „113  in  Kisten.
·  «  «  6  in  Ballen.
20  .  1110
13  in  Kisten.
4  ·  7  6  in  Ballen.