Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Abgabensätze  zã
Ur
Maaßstab  Tara
nach  dem  nach  dem  wird  vergütet
Benennung  der  Gegenstände.  der  14-Thaler=  Fuß  24½  -Gulden-Hup,  vom  Centner
.  Verzollung.  beim  Brutto-Gewicht:
2  Eing  ange  nuegang.  Eingang.  Ausgang.
M#lr.Szr.  Ls  S.  I  3Gl  ir.  s.  tr.  Pfund.
Drillich;  rohes  und  gebleichtes,  20
verarbeitetes  Tisch-,  Bett-  u  ·
tũcherzeug,  leinene  Kürell,  auch  heu-  13  in  Kisten.
Leibwäsche  1  Centner2355  .  143  5#  in  Köben.
g)  Bãnder,  Batist,  Borien,  Fransen,  in  Ballen.
Gaze,  Kammertuch,  gewebte  Kanken.
  Schnüre,  Strumpfwaaren,
Gespinnste  und  Tressempaaren  auc
Metallfäden  und  Leinen,  jedoch  18  in  Kisten
außer  Verbindung  mit  Eisen,  Glas,  15  i  Kerben.

Holz,  Leder,  Messing  und  Stahl!!  Centner300qä.  .ä5z0  .  1n  6  in  Ballen.

)  Zwirnspitten  enn#e##  6o  .  .  .  11051  .  ..  .  4  n  Aisen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  Die  Anmerkung  zu  Pos.  6.  a.  bis  d.  der  zweiten  Abtheilung  des  Tarifs,  wonach  die  dort  festgesetzten
  Eisenzölle  nur  für  das  Jahr  1846  gültig  seyn  sollten,  fällt  weg.

III.  Zur  Beseltigung  der  über  die  Anwendung  der  Tarifposttionen  41.  c.  1.  und  2.  entstandenen
Zweifel  werden  diese  Posstionen  dahin  erläutert,  daß  nur  durch  die  Walke  verfilzte  wollene  Waaren
im  Sinne  des  Tarifs  als  „gewalkte“  anzusehen  sind  und  daß  ungewalkte  gemusterte  wollene  Waaren
dem  Tarifsatze  41.  C.  1.  auch  dann  unterliegen,  wenn  in  denselben  Kammgarn  nicht  enthalten  ist.

IV.  Unter  die  in  der  dritten  Abtheilung  des  Zolltarifs  im  Abschnitte  I.  unter  Nr.  7  genannten
Gegenstände,  welche  bei  der  Durchfuhr  auf  den  in  dem  gedachten  Abschnitte  bezeichneten  Straßen  einem
Durchgangszoll  von  5  Sgr.  oder  171  Krzrn.  für  den  Centner  unterliegen,  ist  der  Artikel  „Talg“  aufgenommen.


Verstehende  Bestimmungen  treten  mit  vem  1.  Jaunnar  1847  in  Wirksamkeit.

Stuttgart  den  4.  November  1846.
Gärttner.