Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  bei  der  Regierung  des  Jaxtkreises  erlerigte  Assessorsstelle
  werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  bei  jener  Kreis-Regierung  vorschriftmäßig
  zu  melden.

2)  Bei  dem  Fin  anz-Ministerium  ist  die  Stelle  des  Ministerial-Cassiers,
mit  1000  fl.  Gehalt  erledigt.  Die  Bewerber  um  diesellt  werden  aufgefordert,  binnen  drei
Wochen  bei  dem  genannten  Ministerium  sich  zu  melven.

3)  Die  Bewerber  um  die  Pfarrei  Gärtringen,  Dekanats  Herrenberg,  welche  1496
Kirchengenossen  zählt,  und  mit  einem  auf  1029  fl.  13  kr.  berechneten  Einkommen  verbunden
ist,  dessen  Verwandlung  der  Ober-Kirchenbehörde  gegenüber  von  dem  künftigen  Parrer  vorbehalten
  wird,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig
  zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Zoll-Verwaltersstelle  zu  Langenargen,  womit
ein  Gehalt  von  805  fl.  verbunden  ist,  haben  binnen  drei  Wochen  bei  der  Zolldirektion  sich
zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Aktuarsstelle  bei  dem  Oberamtsgerichte  Geißlingen
haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ulm  zu  melden.

6)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Oberamts-Aktuarsstelle  in  Mergentheim  mit  dem
Normalgehalte  von  500  fl.  werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  bei  der  Regierung
des  Jartkreises  vorschriftmäßig  zu  melden.

7)  Bel  der  Finanzkammer  des  Jarkkreises  ist  eine  Kanzlei-Assistentenstelle  zu
besetzen.  Die  Bewerbungen  um  solche  sind  innerhalb  drei  Wochen  bei  der  gedachten  Finanzkammer
  einzureichen.

*  8  )  Die  Bewerber  um  vie  erledigte  Forstamts-Assistentenstelle  zu  Weingarten  haben
binnen  drei  Wochen  bei  dem  dortigen  Oberförster,  und

9)  die  Bewerber  um  die  in  Erledigung  gekommene  Cameralamts-Buchhaltersstelle  in
Sulz  innerhalb  der  gleichen  Frist  bei  dem  Cameral-Verwalter  daselbst  vorschriftmäßig  sich
zu  melden.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.