Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr.  4463.)  Nachtrag  zu  dem  Statut  des  Wittenberger  Deichverbandes  vom  7.  Oktober
1850.  Vom  28.  Mai  1850.

Wi  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  2c.  2c.
verordnen,  in  Vervollständigung  der  .  2.  ff.  des  Statutes  des  Wittenberger
Deichverbandes  vom  7.  Oktober  1850.  (Gesetz-Sammlung  vom  Jahre  1850.  S.
420.),  nach  Anhörung  des  Deichamtes  und  der  sonsi  betheiligten  Grundbesitzer,
auf  Grund  des  Gesetzes  über  das  Deichwesen  vom  28.  Januar  1848.  G.  11.
12.  d.  und  15.,  was  folgt:
F.  1.

Dem  Wittenberger  Deichverbande  liegt  fortan  die  Verpflichtung  ob:

a)  an  dem  unteren  Ende  des  Sommerwalles,  welcher  sich  auf  dem  linken
Elbufer  unterhalb  Wittenberg  vom  sogenannten  Kreuzgrunddamme
bis  zum  Maalbaume  an  der  Anhalt-Dessauschen  Landesgrenze  hinzieht,
eine  Schleuse  von  4  Fus  lichter  Weite  zum  Ablassen  des  über  den  Sommerwall
  geströmten  Hochwassers  oder  des  sonstigen  Binnenwassers  auf
seine  Kosten  anzulegen  und  zu  unterhalten;

b)  den  Sommerwall  selbst  auf  einer  Höhe  von  11  Fuß  0  Zoll  Wittenberger
Pegel,  im  Uebrigen  in  seinen  jetzigen  Dimensionen,  zu  unterhalten,  die
dafür  entstehenden  Kosien  an  Arbeitslohn  und  Material  aber  nach  einem
Spezialkataster  von  den  betheiligten  Grundbesitzern  einzuziehen.

F.  2.

In  dieses  Spezialkataster  sind  alle  zwischen  dem  Flugeldeiche  des  Wittenberger
  Deichverbandes  und  dem  obigen  Sommerwalle  belegenen  Grundstücke
aufzunehmen  und  dabei  die  Wiesen  mit  der  ganzen  Fläche,  Forstboden  mit  ein
Drittel  der  Fläche,  heranzuziehen.

Die  Fesistellung  und  Reoision  dieses  Spezialkatasters  erfolgt  nach  den
Bestimmungen  der  W.  7.  ff.  des  Deichsiatutes  vom  7.  Oktober  1850.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsieigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Sanssonci,  den  28.  Mai  1856.

(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.

v.  d.  Heydt.  Simons.  Für  den  Minister  für  die  landwirth-H
  v  schaftlichen  Angelegenheiten:
v.  Manteuffel.

 

Jahrgang  1850.  (Nr.  4463—4461.)  (Nr.  4464.)