Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Genossenschaft  deshalb  zu  gewaͤhrende  Entschaͤdigung  einig  sind  und  die  Regierung
  zu  Duͤsseldorf  hierzu  die  Genehmigung  ertheilt.

Urkundlich  unter  Unserer  Hoͤchsteigenhaͤndigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Koͤniglichen  Insiegel.

Gegeben  Sanssouci,  den  16.  Juni  1856.
(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt  Simons.  Für  den  Minister  für  die  landwirthschaftlichen

  Angelegenheiten:
v.  Manteuffel.

 

(Nr.  4477.)  Bebanntmachung,  betressend  die  unterm  16.  Juni  1856.  erfolgte  Allerhöchste
Bestadtigung  der  Statuten  einer  Mtiengesellschaft  unter  dem  Namen:
„Ruhrorter  Bergwerks-Aktienverein“,  mit  dem  Oomizil  in  Ruhrort.  Vom
1.  Juli  1856.

D.  Königs  Majestät  haben  die  Errichtung  einer  Aktiengesellschaft  unter
dem  Namen:  „Ruhrorter  Bergwerks-Aktienverein",  mit  dem  Domizil  in
Ruhrort  zu  genehmigen  und  deren,  in  dem  notariellen  Akte  vom  27.  März
d.  J.  festgestellte  Statuten  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  16.  v.  M.,  welcher
  nebst  den  Statuten  durch  das  Amtsblatt  der  Regierung  in  Düsseldorf  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht  werden  wird,  zu  bestätigen  geruht.

Dies  wird  nach  Vorschrift  des  §.  Z.  des  Gesetzes  über  die  Aktien-Gesellschaften
  vom  9.  November  1843.  hierdurch  bekannt  gemacht.

Berlin,  den  1.  Juli  1856.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.
v.  d.  Heydt.

 

Nedigirt  im  Büreau  des  Staats.  Ministeriums.

A
hedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
(Nudolph  Decker.)