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Genossenschaft deshalb zu gewaͤhrende Entschaͤdigung einig sind und die Regierung
zu Duͤsseldorf hierzu die Genehmigung ertheilt.
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem
Koͤniglichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 16. Juni 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt Simons. Für den Minister für die landwirthschaftlichen
Angelegenheiten:
v. Manteuffel.
(Nr. 4477.) Bebanntmachung, betressend die unterm 16. Juni 1856. erfolgte Allerhöchste
Bestadtigung der Statuten einer Mtiengesellschaft unter dem Namen:
„Ruhrorter Bergwerks-Aktienverein“, mit dem Oomizil in Ruhrort. Vom
1. Juli 1856.
D. Königs Majestät haben die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter
dem Namen: „Ruhrorter Bergwerks-Aktienverein", mit dem Domizil in
Ruhrort zu genehmigen und deren, in dem notariellen Akte vom 27. März
d. J. festgestellte Statuten mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 16. v. M., welcher
nebst den Statuten durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf zur
öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird, zu bestätigen geruht.
Dies wird nach Vorschrift des §. Z. des Gesetzes über die Aktien-Gesellschaften
vom 9. November 1843. hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 1. Juli 1856.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
v. d. Heydt.
Nedigirt im Büreau des Staats. Ministeriums.
A
hedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Nudolph Decker.)