Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Vierter  Nachtrag
zu  den  Statuten  der  Wilhelmsbahn-Gesellschaft.

S.  1.

Das  nach  dem  dritten  Statutennachtrage  vom  2.  Juli  1853.  zum  Bau
der  Zweigbahnen  von  Nendza  nach  Nicolai  und  von  Ratibor  bis  Leobschütz
auf  3,300,000  Rehlr.  festgestellte  Kapital  wird

1)  zur  Vollendung  derselben  und  Vermehrung  der  Betriebsmittel,

2)  Behufs  Weiterbaues  der  bereits  konzessionirten  Strecke  von  Nicolai  nach
Idahütte  zum  Anschlusse  an  die  E  ls-Segen-Kattowitzer  Zweigbahn,
sowie  zur  Anlage  einer  Zweigbahn  von  Orzesche  nach  Laczisk  zum  Anschlusse
  mehrerer  Kohlengruben,  und  einer  Interimsbahn  zur  Verbindung
der  Charlotten=  und  Leo-Grube,

3)  zur  Hersiellung  einer  Zweigbahn  vom  Bahnhof  Cosel  an  Schleuse  I.  des
Klodnitzkanals,

4)  zur  Vergrößerung  des  Bahnhofes  Ratibor,  insbesondere  zur  Errichtung
einer  größeren  Reparaturwerkstätte,  und

5)  zur  Beschaffung  eines  Dispositionsfonds,

um  2,000,000  Rehlr.,  sonach  auf  5,300,000  Rthlr.,  und  einschließlich  des  Anlagekapitals
  der  Hauptbahn  von  1,700,000  Rehlr.,  auf

7,000,  Ooo  Rthlr.“

 

erhöht.
g.  2.

Die  Beschaffung  des  Mehrbedarfs  der  2,000,000  Rthlr.  erfolgt  durch
Ausgabe  von  Prioritaͤts-Obligationen,  und  zwar  von
2000  Stuͤck  auf  500  Rithlr.,
2500  „  :  200  "b
5000  =  :  100  -
lautend.

Die  Bedingungen,  unter  welchen  die  Kreirung  und  Emission  dieser  Obligationen
  erfolgt,  werden  durch  ein  besonderes  Allerhöchstes  Privilegium  festgesetzt.


g.  3.