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Vierter Nachtrag
zu den Statuten der Wilhelmsbahn-Gesellschaft.
S. 1.
Das nach dem dritten Statutennachtrage vom 2. Juli 1853. zum Bau
der Zweigbahnen von Nendza nach Nicolai und von Ratibor bis Leobschütz
auf 3,300,000 Rehlr. festgestellte Kapital wird
1) zur Vollendung derselben und Vermehrung der Betriebsmittel,
2) Behufs Weiterbaues der bereits konzessionirten Strecke von Nicolai nach
Idahütte zum Anschlusse an die E ls-Segen-Kattowitzer Zweigbahn,
sowie zur Anlage einer Zweigbahn von Orzesche nach Laczisk zum Anschlusse
mehrerer Kohlengruben, und einer Interimsbahn zur Verbindung
der Charlotten= und Leo-Grube,
3) zur Hersiellung einer Zweigbahn vom Bahnhof Cosel an Schleuse I. des
Klodnitzkanals,
4) zur Vergrößerung des Bahnhofes Ratibor, insbesondere zur Errichtung
einer größeren Reparaturwerkstätte, und
5) zur Beschaffung eines Dispositionsfonds,
um 2,000,000 Rehlr., sonach auf 5,300,000 Rthlr., und einschließlich des Anlagekapitals
der Hauptbahn von 1,700,000 Rehlr., auf
7,000, Ooo Rthlr.“
erhöht.
g. 2.
Die Beschaffung des Mehrbedarfs der 2,000,000 Rthlr. erfolgt durch
Ausgabe von Prioritaͤts-Obligationen, und zwar von
2000 Stuͤck auf 500 Rithlr.,
2500 „ : 200 "b
5000 = : 100 -
lautend.
Die Bedingungen, unter welchen die Kreirung und Emission dieser Obligationen
erfolgt, werden durch ein besonderes Allerhöchstes Privilegium festgesetzt.
g. 3.