Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte 
Straße zur Anwendung kommen sollen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 31. Dezember 1855. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 4340.) Bekanntmachung über die unterm 24. Dezember 1855. erfolgte Allerhöchste 
Bestätigung des Statuts der Bernau-Weißenscer Chausseegesellschaft. 
Vom 11. Januar 1856. 
D. Königs Majestät haben das unterm 1. April 1855. vollzogene Statut 
des unter dem Namen „Bernau-Weißenseer Chausseegesellschaft“ zum Bau 
einer Chaussee von Bernau nach Weißensee zum Anschlusse an die Berlin= 
Stettiner Staats-Chaussee errichteten Abtienvereins zu Bernau, mittelst Aller- 
höchsten Erlasses vom 24. Dezember 1855. zu bestätigen geruht, was nach 
Vorschrift des §. 3. des Gesetzes über Aktiengesellschaften vom 9. No- 
vember 1843. mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß das Statut 
durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam zur öffentlichen 
Kenntniß gelangen wird. 
Berlin, den 11. Januar 1850. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
v. d. Heydt. 
Redigirt im Vürcau bes Staats-Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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