Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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gehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte
Straße  zur  Anwendung  kommen  sollen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Charlottenburg,  den  31.  Dezember  1855.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  4340.)  Bekanntmachung  über  die  unterm  24.  Dezember  1855.  erfolgte  Allerhöchste
Bestätigung  des  Statuts  der  Bernau-Weißenscer  Chausseegesellschaft.
Vom  11.  Januar  1856.

D.  Königs  Majestät  haben  das  unterm  1.  April  1855.  vollzogene  Statut
des  unter  dem  Namen  „Bernau-Weißenseer  Chausseegesellschaft“  zum  Bau
einer  Chaussee  von  Bernau  nach  Weißensee  zum  Anschlusse  an  die  Berlin=Stettiner
  Staats-Chaussee  errichteten  Abtienvereins  zu  Bernau,  mittelst  Allerhöchsten
  Erlasses  vom  24.  Dezember  1855.  zu  bestätigen  geruht,  was  nach
Vorschrift  des  §.  3.  des  Gesetzes  über  Aktiengesellschaften  vom  9.  November
  1843.  mit  dem  Bemerken  bekannt  gemacht  wird,  daß  das  Statut
durch  das  Amtsblatt  der  Königlichen  Regierung  zu  Potsdam  zur  öffentlichen
Kenntniß  gelangen  wird.

Berlin,  den  11.  Januar  1850.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.
v.  d.  Heydt.

Redigirt  im  Vürcau  bes  Staats-Ministeriums.

Verlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph  Decker.)