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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 4.
(Nr. 4341.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Oczember 1855., betreffend die Genehmigung des
Statuts der unter dem Namen „Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft“
in Magdeburg gegründeten Aktiengesellschaft.
„D. mit Ihrem Bericht vom 9. Dezember d. J. eingereichten und anbei
zurückerfolgenden Statute der zu Magdeburg unter dem Namen „Magdeburger
Lebensversicherungs-Gesellschaft“ gegründeten Mtiengesellschaft vom 2. Juli
1855. ertheile Ich hiermit Meine landesherrliche Genehmigung, und haben
Sie diese Meine Order nebst dem Statute durch die Gesetz-Sammlung und
das Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg zur öffentlichen Kenntniß zu
bringen.
Berlin, den 19. Dezember 1855. -
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Westphalen.
An die Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten,
der Justiz und des Innern.
Statut
der
Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft.
Abschnitt l.
K. 1.
Firma, Domizil und Gerichtestand der Anstalt.
Die unter Oberaufsicht des Staates stehende (F. 54.), mit landesherrlicher
Genehmigung gegründete und mit den Rechten einer juristischen Person
ausgestattete Anstalt führt die Firma: «
„Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft.,
hat ihr Domizil in Magdeburg und ihren Gerichtsstand vor dem Königlichen
Stadt= und Kreisgerichte daselbst.
Johrgang 1850. (Nr. 4311.) 7 S. 2.
Ausgegeben zu Berlin den 14. Februar 1866.