Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Stgaten.

 

JNr.  4.

 

(Nr.  4341.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  19.  Oczember  1855.,  betreffend  die  Genehmigung  des
Statuts  der  unter  dem  Namen  „Magdeburger  Lebensversicherungs-Gesellschaft“
  in  Magdeburg  gegründeten  Aktiengesellschaft.

„D.  mit  Ihrem  Bericht  vom  9.  Dezember  d.  J.  eingereichten  und  anbei
zurückerfolgenden  Statute  der  zu  Magdeburg  unter  dem  Namen  „Magdeburger
  Lebensversicherungs-Gesellschaft“  gegründeten  Mtiengesellschaft  vom  2.  Juli
1855.  ertheile  Ich  hiermit  Meine  landesherrliche  Genehmigung,  und  haben
Sie  diese  Meine  Order  nebst  dem  Statute  durch  die  Gesetz-Sammlung  und
das  Amtsblatt  der  Regierung  zu  Magdeburg  zur  öffentlichen  Kenntniß  zu
bringen.
Berlin,  den  19.  Dezember  1855.  -
Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  Simons.  v.  Westphalen.

An  die  Minister  fuͤr  Handel,  Gewerbe  und  oͤffentliche  Arbeiten,
der  Justiz  und  des  Innern.

 

Statut

der
Magdeburger  Lebensversicherungs-Gesellschaft.
Abschnitt  l.
K.  1.

Firma,  Domizil  und  Gerichtestand  der  Anstalt.

Die  unter  Oberaufsicht  des  Staates  stehende  (F.  54.),  mit  landesherrlicher
  Genehmigung  gegründete  und  mit  den  Rechten  einer  juristischen  Person
ausgestattete  Anstalt  führt  die  Firma:  «

„Magdeburger  Lebensversicherungs-Gesellschaft.,
hat  ihr  Domizil  in  Magdeburg  und  ihren  Gerichtsstand  vor  dem  Königlichen
Stadt=  und  Kreisgerichte  daselbst.

Johrgang  1850.  (Nr.  4311.)  7  S.  2.

Ausgegeben  zu  Berlin  den  14.  Februar  1866.