Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro.  5.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Freitag,  den  6.  Februar  1825.

Inhbalt.  7

Könlal.  Dekrete.  Bewlligung  zu  Annahme  eines  fremden  Ordens.  —  Dlenst,  Nachrichten.
Wrfügungen  der  Departements.  Das  RKesultat  der  Concurs:  Prüfung  der  Rechts=  Candidaten  lm

Monst  December  1825  betreffend.  —  Die  Bestellung  von  =  geprüften  Rechts,  Candidaten  zu  Referendaren

  zwelter  Classe.  —  Die  Belobong  des  Oberamtmanns  Stängel  in  Gmünd  wegen  selner  Verdienste

us  Klnder  Beschäftigungs=  Anstalten  in  dlesem  Hberamte  betreffend.  —  Anfruf  an  Eltern  nüd  Gemeinden,

  zur  Benu#zung  der  im  Eßlinger  Schullehrer,  Semlnar  zu  eröffnenden  Taubstummen-  Schule.  —

Termin  zur  Prüfung  für  die  Aufnahme  in  die  Osfizlers=  Bildungs,  Anstalt.  —  Die  Erbebunz  der  Steuer

von  Aktiv.  Kupitallen,  Besoldungen,  Penssonen  und  Apanagen  für  das  Etats=  Jabr.  26  %¾/  betreffend.
Dleust.  Erledigung.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A.)  Bewilligung  zu  Annahme  eines  fremden  Ordens.

S.  ine  Königliche  Majestät  haben  sein  Ansuchen  die  Erlaubniß  ertheilt,  den
vermöge  gnädigsten  Dekrets  vom  2.  d.  M.  von  des  Königs  von  Preußen  Majesiät
an  den  Ordens-Vice-Kanzler,  dem  pen=  ihm  verliehenen  Johanniter-Orden  tragen
sionirten  Oberforstmeister  v.  Bölow  auf  zu  dürfen.