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gezahlt und nimmt nach Hoͤhe dieses Betrages und in Gemaͤßheit des von
Sr. Majestät dem Könige von Preußen am 13. November 18)7. bestätigten
Statuts und unten bestatigten Nachtrages verhältnißmäßigen
Theil an dem gesammten Eigenthum, Gewinn und Verlust der
Gesellschaft.
Magdeburg, den 18..
Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft.
(I. S.
D Oirektoren.
Kontrasignirt.
Aktie Dividendenschein # Verwaltungsjahr
Inhaber dieses Scheins erhält gegen dessen Rückgabe aus der Kasse der
Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft diejenige Dividende
ausgezahlt, die von dem Reinertrage des Verwaltungsjahres . . auf die
Aktie fallen und deren Betrag nebst der Verfallzeit vom Direktorium
statutenmaßig bekannt gemacht werden wird.
Magdeburg, den ten 18..
Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft.
(I. §.)
Direktoren.
Bemerkung.
Gegenwärtiger Dividendenschein ird nach
g. 19. des Statuts ungültig, wenn ie darauf
zu erhebende Dividende innerhalb vier Jahren
nach der öffentlich bekannt gemachten Verfallzeit
nicht erhoben worden.
(Nr. 4518—4519) (Nr. 4519.)