Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Koͤniglichen  Preußischen  Staaten.

 

JNr.  49—

 

 

(Nr.  4522.)  Konzessions=  und  Bestätigungs-Urkunde  für  die  Rhein-Nahe  Eisenbahngesellschaft.
  Vom  4.  September  1850.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  2c.  2c.

Nachdem  sich  zur  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  Neunkirchen  im  Anschlusse
  an  die  Saarbrücker  Staatsbahn  über  Creuznach  nach  Bingerbrück  am
Rhein  eine  Aktiengesellschaft  gebildet  hat,  wollen  Wir  zum  Bau  und  Betriebe
einer  solchen  Eisenbahn  Unsere  landesherrliche  Genehmigung  hiedurch  ertheilen,
  auch  die  Uns  vorgelegten,  am  18.  Juni  1856.  notariell  vollzogenen  Statuten,
  imgleichen  den  Uns  vorgelegten,  unter  gleichem  Datum  notariell  vollzogenen
  Vertrag,  nach  welchem  die  Gesellschaft,  den  Bau  und  Betrieb  der  vorgedachten
  Eisenbahn  unter  den,  in  dem  Vertrage  enthaltenen  näheren  Bedingungen
  dem  Staat  überlassen  hat,  hiemit  landesherrlich  bestätigen.

Zugleich  bestimmen  Wir,  daß,  soweit  nicht  in  den  obenerwähnten  Statuten
  und  in  dem  Bau=  und  Betriebs-Ueberlassungs-Vertrage  besondere  Festsetzungen
  getroffen  sind,  die  in  dem  Gesetz  über  die  Eisenbahnunternek  gen
vom  9  November  1838.  ergangenen  allgemeinen  Vorschriften,  namentlich  die
über  die  Expropriation,  sowie  das  Gesetz  über  die  von  den  Eisenbahnen  zu
entrichtende  Abgabe  vom  30.  Mai  1853.  auf  das  Rhein-Nahe  Eisenbahnunternehmen
  Anwendung  finden,  desgleichen,  daß  die  mit  den  mitbetheiligten  auswärtigen
  Staatsregierungen  abzuschließenden  Verträge  für  die  Abtiengesellschaft,
soweit  es  sie  betrifft,  verbindlich  sein  sollen.  ç

Die  gegenwärtige  Genehmigungs=  und  Bestätigungs-Urkunde  ist  mit
den  Statuten  und  dem  Bau=  und  Betriebs-Ueberlassungs-Vertrage  durch  die
Gesetz-Sammlung  zur  offentlichen  Kenntniß  zu  bringen.  ·  ·

Urkundlich  unter  Unserer  Hoͤchsteigenhaͤndigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Koͤniglichen  Insiegel.

Gegeben  Bromberg,  den  4.  September  1856.

(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  Simons.

Jahtgang  1856.  (Tr.  4577.)  102  Sta-Ausgegeben
  zu  Berlin  den  24.  September  1856.