Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr. 4532) Allerhöchster Erlaß vom 13. Oktober 1856., betreffend die Einsetzung ciner be- 
sonderen Behörde für die Verwaltung und den Betrieb der Oberschlesischen 
Eisenbahn. 
ur Ausführung der Bestimmungen des F. 2. des mit der Oberschlesischen 
Eisenbahngesellschaft unterm 17. September 1850. abgeschlossenen Betriebsüber- 
lassungsvertrages ermächtige Ich Sie, für die Verwaltung um den Betrieb 
der Oberschlesischen Eisenbahn eine Behörde unter dem Namen „Hönigliche 
Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn“ einzusetzen, welche von Ihnen unmit- 
telbar ressortiren, in Breslau ihren Sitz nehmen und in Angelegenheiten der 
ihr übertragenen Geschäfte alle Befugnisse einer öffentlichen Behörke haben soll. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veroffentlichen. 
Berlin, den 13. Oktober 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
erlin, gedruckt in der Kbniglichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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