Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Beilage  zu  g.  163.

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Schema
eines  von  der  Pommerschen  Landschaft  auszufertigenden  neuen  Pfandbriefes.
des  Registers  der  Departements-Direktion  z  .  .  ..

   

der  derbundenen  Pommer= 



 

 

schen  Landschaft.

 

(Werthstempel.)

Privilegirter  neuer  Pfandbrief

welcher  sowohl  zur  Sicherheit  des  Kapitals,  als  der  Interessen,  unter  besonderer  Garantie
  der  verbundenen  Stände  auf  den  Grund  der  bestellten  Spezial-Hypothek  unter
Beglaubigung  der  verordneten  Gerichts-Kommissarien  von  den  #ollimlchrigren  der
Landschaft  ausgefertigt  und  sub  “  (Luchstaben)  des  Registers  der  Landschafts-Departe—
ments-Direktion  z....  iingetragen  worden.  Oieser  Pfandbrief  kann  von
dem  Inhaber  nicht  gekündigt  werden,  und  trägt  pro  anno  -  Pt.  Zinsen,  welche  in
halbjährlichen  Raten  auf  besondere  Kupons  —  die  für  einen  fünfjährigen  Zeitraum  nebst
einem  Talon  zur  Erhebung  weiterer  Kupons  ausgegeben  worden  —  gezahlt  werden.

dernen  18.
Departements-Direktion.
N.  N.
In  dem
N.  N.  (Gerichtssiegel.)  (Landschaftssiegel.)

 

 

 

 

Bei