Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4815.) Bekanntmachung, betreffend das Fortbestehen der Berlinischen Feuer-Versiche- 
rungsanstalt und die Bestdtigung des Nachtrags vom 27. April 1857. 
zu den Verfassungsartikeln der Berlinischen Feuer-Versicherungsanstalt 
vom 11. Dezember 1812., 29. September 1827. und 21. Dezember 1842. 
Vom 27. November 1857. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 22. Novem- 
ber d. J. das fernere Fortbeslehen der Berlinischen Feuer-Versicherungsanstalt 
auf eine Dauer von fünf und zwanzig Jahren, also bis zum 1. Dezember 
1882., sowie den auf Grund der Generalversammlungs-Beschlüsse vom 27. Fe- 
bruar d. J. aufgestellten Nachtrag vom 27. April d. J. zu den Verfassungs- 
Artikeln der Anstalt vom 11. Dezember 1812., 29. September 1827. und 
21. Dezember 1842., letzteren unter dem Vorbehalte der definitiven Feststellung 
der Formulare für die neu auszugebenden und erforderlichen Falles auch für 
die bereits ausgegebenen Aktien, sowie für die zugehörigen Wechsel, resp. der 
Bestimmung über den Austausch der alteren Formulare, Allergnädigst zu ge- 
nehmigen und zugleich zu bestimmen geruht, daß der Königlichen Stcaatsregie- 
rung die Befugniß zustehen soll, im Allgemeinen oder für besondere Fälle, 
event. auf Kosten der Ansialt, einen Kommissarius zur Ausübung des Ober- 
Aufsichtsrechts zu ernennen, welcher berechtigt ist, die Generalversammlung, die 
Mitglieder der Direktion und des Ausschusses der Anstalt gültig zu berufen, 
ihren Berathungen beizuwohnen und von den Büchern, Rechnungen und son- 
stigen Schriftstücken, sowie von den Kassenbeständen der Anstalt jederzeit Ein- 
sicht und Kenntniß zu nehmen. 
Dies wird nach Vorschrift der #. Z. und 4. des Gesetzes über die Aktien- 
gesellschaften vom 9. November 1843. mit dem Bemerken bekannt gemachr, 
daß der Nachtrag vom 27. April d. J. durch das Amtsblatt der Königlichen 
Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin zur öffentlichen Kenntniß ge- 
langen wird. 
Berlin, den 27. November 1857. 
Die Minister 
für Lamdeh, Gewerde und der Justiz. des Innern. 
v. d. Heydt. Simons. v. Westphalen. 
  
(Nr. 4815—4816.) (Nr. 4816.)
	        
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