Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Schema  C.

Talon
zu  der  Niederschlesischen  Zweigbahn-Priorttäts-Obligation
Lit.  C

Der  Produzent  dieses  Talons  erhält  ohne  weitere  Prüfung  seiner  Legitimation
  die  für  die  vorstehend  bezeichnete  Prioritäts-Obligation  neu  auszufertigenden
  Zinskupons  für  die  nächsten  zehn  Jahre.

Glogau,  den  .  ter  18.

 

Die  Direktion
der  Niederschlesischen  Zweigbahngesellschaft.
Der  Hauptrendant.

 

(Nr.  4609.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  unterm  9.  Februar  1857.  erfolgte  Allerhöchste
  Bestätigung  der  Statuten  einer  Aktiengesellschaft  unker  dem  Namen:
  „Aktiengesellschaft  Paulinenhütte“  mit  dem  Domizil  zu  Dortmund.
Vom  16.  Februar  1857.

D.  Königs  Majestät  haben  die  Errichtung  einer  Akkiengesellschaft  unter  dem
Namen:  „Aktiengesellschaft  Paulinenhütte“  mit  dem  Domizil  zu  Dortmund
zu  genehmigen  und  deren  in  dem  notariellen  Akte  vom  11.  Dezember  1856.
festgestellte  Statuten  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  9.  Februar  18357.,
welcher  nebst  den  Statuten  durch  das  Amtsblakt  der  Regierung  in  Arnsberg
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  werden  wird,  zu  beslätigen  geruht.

Dies  wird  nach  Vorschrift  des  §.  3.  des  Gesetzes  über  die  Aktiengesellschaften
  vom  9.  November  1843.  hierdurch  bekannt  gemacht.

Berlin,  den  16.  Februar  1857.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.
v.  d.  Heydt.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

erlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
·  (Rudolph  Decker.)