Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

— 193 — 
Provinz Posen, Negierungsbezirk Bromberg. 
Obligation 
des Wirsitzer Kreises 
über ...... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unterm .. . .. .... .. . . . . bestaͤtigten Kreistagsbeschlusses vom 
5. Juli 1856. wegen Aufnahme einer Schuld von 100,000 Thalern bekennt 
sich die sländische Kommission für den Chausseebau des Wirsitzer Kreises Na- 
mens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu- 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld vo..# Thalern Preußisch 
Kurant nach dem Munzfuße von 1764., welche für den Kreis kontrahirt wor- 
den und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1801. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von ein und dreißig Jah- 
len aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens 
zwei Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- 
verschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 186 1. ab in dem Mo- 
nate Januar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Til- 
gungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtlichr noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kändigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchslaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, ôöffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, wei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsöblatte 
der Königlichen Regierung zu Bromberg, im Staats-Anzeiger und im Wir- 
siter Kreisblatt. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen in der Zeit vom 1. bis 15. April und vom 
1. bis 15. Oktober, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in 
gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Wirsitz, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
(N. 4611.) 14* Mit
	        
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