Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  13.—

 

(Nr.  4631.)  Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber  lautender  Kreis-Obligationen
  des  Berenter  Kreises  im  Betrage  von  64,000  Thalern.  Vom  9.  Februar
  1857.

Wi  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  krc.  2c.

Nachdem  von  den  Kreisständen  des  Beremer  Kreises  im  Regierungs-=bezirk
  Danzig  auf  dem  Kreistage  vom  15.  April  1856.  beschlossen  worden,  die
zur  Ausführung  der  vom  Kreise  unternommenen  Chausseebauten  erforderlichen
Geldmittel  im  Wege  einer  Anleihe  zu  beschaffen,  wollen  Wir  auf  den  Antrag
der  gedachten  Kreisstände:  zu  diesem  Zwecke  auf  jeden  Inhaber  lautende,  mit
Zinskupons  versehene,  Seitens  der  Gläubiger  unkündbare  Obligationen  zu  dem
angenommenen  Betrage  von  64,000  Thalern  ausstellen  zu  dürfen,  da  sich  hiergegen
  weder  im  Interesse  der  Gläubiger  noch  der  Schuldner  etwas  zu  erinnern
  gefunden  hat,  in  Gemäßheit  des  §F.  2.  des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.
zur  Ausstellung  von  Obligationen  zum  Betrage  von  64,000  Thalern,  in  Buchstaben:
  Vier  und  sechszig  tausend  Thalern,  welche  in  folgenden  Apoints:

14,000  Rthlr.  à  1000  Rthlr.  =  14  Stück,
15,002  500  =  =  30  =
20,000  100  =  =  200
10,000  -  *  50  -  —  200  *
5,00f)0  25  =  =  200

I#

nach  dem  anliegenden  Schema  auszufertigen,  mit  Hülfe  einer  Kreissteuer  mit
fünf  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  und  nach  der  durch  das  Loos  zu  bestimmenden
  Volgelrdnung  jährlich  vom  Jahre  1867.  ab  mit  wenigstens  jährlich
Einem  Prozent  des  Kapitals  zu  tilgen  sind,  durch  gegenwärtiges  Privilegium
Unsere  landesherrliche  Genehmigung  mit  der  rechtlichen  Wirkung  ertheilen,  daß
ein  jeder  Inhaber  dieser  Obligationen  die  daraus  hervorgehenden  Rechte,  ohne
die  Uebertragung  des  Eigenbum  nachweisen  zu  dürfen,  geltend  zu  machen
befugt  ist.

Jahrgang  1857.  (Nr.  4631.)  18  Das

Ausgegeben  zu  Berlin  den  20.  März  1857.