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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 13.—
(Nr. 4631.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Berenter Kreises im Betrage von 64,000 Thalern. Vom 9. Februar
1857.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen krc. 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Beremer Kreises im Regierungs-=bezirk
Danzig auf dem Kreistage vom 15. April 1856. beschlossen worden, die
zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen
Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag
der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit
Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem
angenommenen Betrage von 64,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen
weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern
gefunden hat, in Gemäßheit des §F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833.
zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 64,000 Thalern, in Buchstaben:
Vier und sechszig tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
14,000 Rthlr. à 1000 Rthlr. = 14 Stück,
15,002 500 = = 30 =
20,000 100 = = 200
10,000 - * 50 - — 200 *
5,00f)0 25 = = 200
I#
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
Volgelrdnung jährlich vom Jahre 1867. ab mit wenigstens jährlich
Einem Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium
Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß
ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne
die Uebertragung des Eigenbum nachweisen zu dürfen, geltend zu machen
befugt ist.
Jahrgang 1857. (Nr. 4631.) 18 Das
Ausgegeben zu Berlin den 20. März 1857.