Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr.  4642.)  Allerböchster  Erloaß  vom  2.  März  18657.,  betteffend  die  Verleihung  der
Städdte-Ordnung  für  die  Rheinprovinz  vom  15.  Mai  1856.  an  die  Stadt

Andernach,  Regierungsbezirks  Coblenz.

A.  den  Bericht  vom  23.  Februar  d.  J.,  dessen  Anlagen  zurückfolgen,  will
Ich  der  auf  dem  Prooinziallandtage  im  Stande  der  Städte  vertretenen  Stadt
Andernach,  im  Regierungsbezirk  Coblenz,  ihrem  Antrage  gemäß,  nach  bewirkter
  Ausscheidung  aus  dem  Bürgermeistereiverbande,  in  welchem  dieselbe  zur
Zeit  mit  Landgemeinden  sleht,  die  Städte-Ordnung  für  die  Rheinprovinz  vom
15.  Mai  1856.  hiermit  verleihen.

Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  bekannt  zu  machen.

Berlin,  den  2.  März  1357.
Friedrich  Wilhelm.
v.  Westphalen.
An  den  Minister  des  Innern.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph  Decker.)