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(Nr. 4642.) Allerböchster Erloaß vom 2. März 18657., betteffend die Verleihung der
Städdte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Stadt
Andernach, Regierungsbezirks Coblenz.
A. den Bericht vom 23. Februar d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will
Ich der auf dem Prooinziallandtage im Stande der Städte vertretenen Stadt
Andernach, im Regierungsbezirk Coblenz, ihrem Antrage gemäß, nach bewirkter
Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe zur
Zeit mit Landgemeinden sleht, die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom
15. Mai 1856. hiermit verleihen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 2. März 1357.
Friedrich Wilhelm.
v. Westphalen.
An den Minister des Innern.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)