Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Anlage D. 
Sormular der Interims-uittungen. 
Allgemeine Gas-Aktiengesellschaft zu Magdeburg. 
Interims-Quittung über Einzahlung auf die Aktie 4 
von Ginhundert Thalern Preußisch Kurant. 
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hat auf Grund des unterden landesherrlich bestätigten Sta- 
tuts die erste Einzahlung von zehn Prozent mit zehn Thalern in Preußisch 
Kurant geleistet. 
Magdeburg, den 18. 
Das Direktorium. 
(Unterschrift zweier Mitglieder.) 
Eingetragen Fol. 
(Unterschrist des Kontrolbeamten.) 
  
(Nr. 4646.) Allerhöchster Erlag vom 16. März 1857., betreffend die Einführung der Land- 
gemeinde-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 19. März 1856. in 
der Stadt Tecklenburg, Regierungsbezirks Münster. 
A. Ihren Bericht vom 29. Dezember v. J., dessen Anlagen zurückfolgen, 
genehmige Ich hierdurch, daß in der Stadt Tecklenburg, im Regierungsbezirk 
Münster, dem Antrage der dortigen Gemeindevertretung gemäß, in Stelle der 
Städte-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 19. März 1856. die Land- 
gemeinde-Ordnung für eben diese Provinz von demselben Tage mit den im 
K. 66. bezeichneten Modisikationen eingeführt wird. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Charlottenburg, den 16. März 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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