Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— Nr. 22— 
  
(Nr. 4656.) Allerhschster Erlaß vom 10. März 1857., betreffend die Verleihung des Rechts 
zur Erhebung eines Wegegeldes auf der über Wandersleben von der 
Apfelstedt= bis zur Wegmarschen Grenze führenden Straßenstrecke. 
A- Ihren Bericht vom 5. März d. J., dessen Anlage hierbei zurückerfolgt, 
will Ich der Gemeinde Wandersleben das Recht verleihen, auf der von ihr 
ausgebauten, über Wandersleben führenden Straßenstrecke von der Apfelstedt- 
bis zur Wegmarschen Grenze ein Wegegeld für eine halbe Meile nach dem 
jederzeit für die Staats-Chausseen beslehenden Tarife, einschließlich der in dem- 
selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, zu erheben. Dieser Erlaß 
ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Charlottenburg, den 16. März 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1857. (Ne. 4646—4657.) 37 (Nr. 4637.) 
Ausgegeben zu Berlin den 28. April 1857.
	        
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