Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

——  Nr.  22—

 

(Nr.  4656.)  Allerhschster  Erlaß  vom  10.  März  1857.,  betreffend  die  Verleihung  des  Rechts
zur  Erhebung  eines  Wegegeldes  auf  der  über  Wandersleben  von  der
Apfelstedt=  bis  zur  Wegmarschen  Grenze  führenden  Straßenstrecke.

A-  Ihren  Bericht  vom  5.  März  d.  J.,  dessen  Anlage  hierbei  zurückerfolgt,
will  Ich  der  Gemeinde  Wandersleben  das  Recht  verleihen,  auf  der  von  ihr
ausgebauten,  über  Wandersleben  führenden  Straßenstrecke  von  der  Apfelstedtbis
  zur  Wegmarschen  Grenze  ein  Wegegeld  für  eine  halbe  Meile  nach  dem
jederzeit  für  die  Staats-Chausseen  beslehenden  Tarife,  einschließlich  der  in  demselben
  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen,
die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  zu  erheben.  Dieser  Erlaß
ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  bekannt  zu  machen.

Charlottenburg,  den  16.  März  1857.
Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

Jahrgang  1857.  (Ne.  4646—4657.)  37  (Nr.  4637.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  28.  April  1857.