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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
—— Nr. 22—
(Nr. 4656.) Allerhschster Erlaß vom 10. März 1857., betreffend die Verleihung des Rechts
zur Erhebung eines Wegegeldes auf der über Wandersleben von der
Apfelstedt= bis zur Wegmarschen Grenze führenden Straßenstrecke.
A- Ihren Bericht vom 5. März d. J., dessen Anlage hierbei zurückerfolgt,
will Ich der Gemeinde Wandersleben das Recht verleihen, auf der von ihr
ausgebauten, über Wandersleben führenden Straßenstrecke von der Apfelstedtbis
zur Wegmarschen Grenze ein Wegegeld für eine halbe Meile nach dem
jederzeit für die Staats-Chausseen beslehenden Tarife, einschließlich der in demselben
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen,
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, zu erheben. Dieser Erlaß
ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Charlottenburg, den 16. März 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1857. (Ne. 4646—4657.) 37 (Nr. 4637.)
Ausgegeben zu Berlin den 28. April 1857.