Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

— 282 — 
(Nr. 4657.) Allerhöchsten Erlaß vom 23. März 1857., betreffend die dem Oberamtmann 
Schreiber zu Nordhausen verliehenen fiskalischen Vorrechte für den Bau 
und die Unterhaltung der Chaussec von Heringen über Windchausen bis 
zum Anschluß an die Berlin-Casseler Staaks-Chaussee. 
Au den Bericht vom 13. März d. J., dessen Anlagen zurückerfolgen, will 
Ich dem Oberamtmann Schreiber zu Nordhausen, im Regierungsbezirk Mer- 
seburg, in Bezug auf die von demselben ausgebaute Chaussee von Heringen 
über Windehausen bis zum Anschluß an die Berlin-Casseler Staats-Chaussee, 
unter der Bedingung der Ausführung, der zum vollsländigen chausseemäßigen 
Ausbau noch erforderlichen Arbeiten und Anlagen, sowie der künftigen chaus- 
seemäßigen Unterhaltung des Weges, das Recht zur Emnahme von Unterhal- 
tungs-Materiallen, nach Maaßgabe der für die Staats-Chaufseen bestehenden 
Vorschriften, sowie das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes für eine halbe 
Meile, nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel- 
tenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be- 
stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, jedoch mit der Maaßgabe verleihen, daß dagegen das 
von dem ꝛc. Schreiber bisher an der Bruͤcke bei Windehausen erhobene 
Brückengeld in Wegfall komme, auch genehmigen, daß die zusätzlichen Be- 
stimmungen zu dem Tarif wegen der Polizeivergehen auf diese Straße 
Anwendung finden. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenmniß 
zu bringen. 
Charlottenburg, den 23. Marz 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4658.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.