Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

— 312 — 
Münzpvertrag. 
Nachdem das Kaiserkhum Oesterreich und das Fürstenthum Liechtenstein 
einerseits und die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30. Juli 1838. 
unter sich verbundenen Deutschen Jollvereinsstaat#en andererseits äbereingekommen 
sind, zum Zwecke der Herbeiführung einer gemeinsamen Verständigung über 
das Münzwesen die im Artikel 19. des Handels= und Zollvertrags vom 19. Fe- 
bruar 1853. vorbehaltenen besonderen Verhandlungen hierüber zu eröffnen, so 
haben zu solchem Ende zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich: 
Allerhöchstihren Ministerialrath im Finanzministerium Johann Anton Bren- 
tano, Ritter des Oesterreichisch Kaiserlichen Leopoldordens; 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Karl Theodor Seydel, Ritter 
des rothen Adlerordens IV. Klasse; 
Seine Majestät der König von Baypern: 
Allerhöchstihren Ober-Münzmeister Franz Taver von Haindl, Ritter der 
Königlich Bayerischen Verdienstorden der Bayerischen Krone und vom 
heiligen Michael u. s. w.; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchstihren Oirektor der Ober-Rechnungskammer und Finanzministerial- 
Direktor, Geheimen Rath Adolph Freiherrn von Weißenbach, Kom- 
thur II. Klasse des Königlich Sächsischen Verdiensiordens u. s. w.; 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchstihren Finanzrath, Münzmeister Wilhelm Brüel, Mitglied der 
IV. Klasse des Königlichen Guelphenordens; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Aleerhöchsiihren Regierungsrath im Ministerium des Innern, Adolph 
üller; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchstihren Geheimen Referendar Dr. Vollrath Vogelmann, Kom- 
mandeur des Großherzoglichen Ordens vom Zähringer Löwen u. s. w.; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchstihren Ober-Bergrath Johann Rudolph Siegmund Fulda; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen: 
Allerhöchstihren Ober-Baurath Hektor Rößler, Ritter des Ordens Mi- 
lipps des Großmüthigen u. s. w.; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu Sachsen: 
Allerhöchstihren Staatsrath Gottfried Theodor Stichling, Komthur 
II. Klasse
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.