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Münzpvertrag.
Nachdem das Kaiserkhum Oesterreich und das Fürstenthum Liechtenstein
einerseits und die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30. Juli 1838.
unter sich verbundenen Deutschen Jollvereinsstaat#en andererseits äbereingekommen
sind, zum Zwecke der Herbeiführung einer gemeinsamen Verständigung über
das Münzwesen die im Artikel 19. des Handels= und Zollvertrags vom 19. Fe-
bruar 1853. vorbehaltenen besonderen Verhandlungen hierüber zu eröffnen, so
haben zu solchem Ende zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich:
Allerhöchstihren Ministerialrath im Finanzministerium Johann Anton Bren-
tano, Ritter des Oesterreichisch Kaiserlichen Leopoldordens;
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Karl Theodor Seydel, Ritter
des rothen Adlerordens IV. Klasse;
Seine Majestät der König von Baypern:
Allerhöchstihren Ober-Münzmeister Franz Taver von Haindl, Ritter der
Königlich Bayerischen Verdienstorden der Bayerischen Krone und vom
heiligen Michael u. s. w.;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren Oirektor der Ober-Rechnungskammer und Finanzministerial-
Direktor, Geheimen Rath Adolph Freiherrn von Weißenbach, Kom-
thur II. Klasse des Königlich Sächsischen Verdiensiordens u. s. w.;
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchstihren Finanzrath, Münzmeister Wilhelm Brüel, Mitglied der
IV. Klasse des Königlichen Guelphenordens;
Seine Majestät der König von Württemberg:
Aleerhöchsiihren Regierungsrath im Ministerium des Innern, Adolph
üller;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchstihren Geheimen Referendar Dr. Vollrath Vogelmann, Kom-
mandeur des Großherzoglichen Ordens vom Zähringer Löwen u. s. w.;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchstihren Ober-Bergrath Johann Rudolph Siegmund Fulda;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen:
Allerhöchstihren Ober-Baurath Hektor Rößler, Ritter des Ordens Mi-
lipps des Großmüthigen u. s. w.;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu Sachsen:
Allerhöchstihren Staatsrath Gottfried Theodor Stichling, Komthur
II. Klasse