Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

—  40  —

(Nr.  4588.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Allerhoͤchste  Bestaͤtigung  des  Statuts  des  unter
  der  Benennung  „Koͤnigs-Wusterhausen  -Berliner  Chausseebau-  Gesellschaft“
  gebildeten  Aktienvereins  zum  chausseemaͤßigen  Ausbau  der  Straße
von  Königs-Wusterhausen  über  Waltersdorf,  Rudow  und  Rirdorf.  Vom
12  Januar  1857.

D.  Koönigs  Majestät  haben  die  Bildung  eines  Aktienvereins  zum  chausseemäßigen
  Ausbau  der  Straße  von  Königs-Wusterhausen  über  Waltersdorf,
Rudow  und  Rirdorf  unter  der  Benennung:  „Königs-Wusterhausen-Berliner
Chausseebau-Gesellschaft",  mit  dem  Sit  in  Alliigs=  Wasterhausen,  zu  genehmigen
  und  das  Gesellschaftsstatut  mirtelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  5.  Januar
d.  J.  zu  bestätigen  geruht.

Dies  wird  nach  Vorschrift  des  F.  3.  des  Gesetzes  über  die  Aktiengesellschaften
  vom  9.  November  1843.  mit  dem  Bemerken  bekannt  gemacht,  daß
der  erwähnte  Allerhöchste  Erlaß  nebst  Statut  durch  das  Amtsblatt  der  Königlichen
  Regierung  in  Potsdam  zur  öffentlichen  Kenneniß  gelangen  wird.

Berlin,  den  12.  Januar  1857.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.
v.  d.  Heydt.

 

(Nr.  4589.)  Bekanntmachung  über  die  unterm  29.  Dezember  1856.  erfolgte  Bestatigung
der  Ergänzung  des  F.  18.  und  Abänderung  des  F.  22.  des  Statuts  der
Berlin-Glasower  Chausseebau-Gesellschaft.  Vom  14.  Januar  1857.

D.  Königs  Majestät  haben  die  von  der  Generalversammlung  der  Aktionaire
  der  Berlin-Glasower  Chausseebau-Gesellschaft  unterm  23.  April  v.  J.
beschlossene  Ergänzung  des  §.  18.  und  Abänderung  des  F§.  22.  des  Gesellschaftsstatuts
  vom  Januar  1846.  mittelst  Allerhoͤchsten  Erlasses  vom
29.  Dezember  v.  J.  zu  bestätigen  geruht,  was  nach  Vorschrift  des  §.  3.  des
Gesetzes  über  Mäisngesellschaften  vom  9.  November  1843.  mit  dem  Bemerken
bekannt  gemacht  wird,  daß  die  Ergänzung  resp.  Abänderung  durch  das  Amtsblatt
  der  Königlichen  Regierung  zu  Potsdam  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht
werden  wird.
Berlin,  den  14.  Januar  1857.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.
v.  d.  Heydt.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-  Ministeriums.

Boalln,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
.  (Rudolph  Decker.)