Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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zum Schlusse des Jahres 1860. ausgegeben. Fuͤr die weitere Zeit werden 
Zinskupons auf fuͤnfjaͤhrige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Wreschen, sowie bei der Provinzial-Hülfskasse in Posen, gegen 
Ablieferung des der älteren Zinskupons= Serie beigedruckten Talons. Beim 
Verlusie des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinskupons-Serie an 
sien inhaber der Schuldverschreihung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge- 
schehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen WVerpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
b Dessen zu Urkunde haben ir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Wreschen, den 18. 
Die ständische Kommission für d Chausseebau im Wreschener 
reise. 
Großherzogthum Hosen, Negicrungebczirk Hosen. 
Zins Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Wreschener Kreises 
Litt. Ae uͤber Thaler zu Prozent Zinsen 
uͤber Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am 
1. April .. . .. resp. am 1. Oktober .. . . . und spaͤterhin die Zinsen der vor- 
benannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vor. bis 
mit (in Buchstaben) .. . . .. Thaler .. . .. Silbergroschen 
bei der Kreis-Kommunalkasse zu Wreschen oder der Provinzial-Hülfskasse 
zu Posen. 
Wreschen, den 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Wreschener Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Groß-
	        
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