Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4735.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend das Statut der unter dem Namen „Glad- 
bacher Mtiengesellschaft für Druckerei und Appretur“ mit dem Domizil 
zu Gladbach errichteten Aktiengesellschaft. Vom 22. Juni 1857. 
Wa Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen rc. 2c. 
fügen hiermit zu wissen, daß wir die Errichtung eines Mtien-Unternehmens 
unter der Benennung „Gladbacher Aktiengesellschaft für Oruckerei und Appretur“, 
deren Sitz Gladbach sein soll, und welche bezweckt: 
die Errichtung und den Betrieb von Appretir-Anstalten, Färbereien 
und Oruckereien aller Ark, sowie die weitere Verarbeitung von Garnen 
und Geweben, imgleichen den An= und Verkauf der bezüglichen Stoffe, 
Ganz= und Halbfabrikare, 
auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1843. genehmigt und dem mittelst 
notariellen Akres vom 7. Mai d. J. festgestellten Gesellschaftsstatute Unsere 
landesherrliche Bestätigung mit der Maaßgabe ertheilt haben, daß in dem, dem 
Scatute angeschlossenen Schema (A.) für die auszugebenden Aktien die Bei- 
fügung nicht von zehn, sondern nur von fünf Oividendenscheinen vorzusehen ist. 
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem erwähnten notariellen Akte für 
immer verbunden und nebst dem Wortlaute des Statuts durch die Gesetz Samm- 
lung und durch das Amtsblatt Unserer Regierung in Düsseldorf zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht werde. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- 
drucktem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Marienbad, den 22. Juni 1857. 
(L. 8.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
Statut
	        
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