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K. 2.
1) Dem Deichverbande liegt es ob, einen wasserfreien, tüchtigen Hauptdeich
von dem vorbezeichneten oberen Anfangspunkte der Niederung an bis zu
den Carolather Höhen anzulegen und zu unterhalten, und zwar in den-
jenigen von den Staats llungsbehörden festzustellenden Abmessungen,
welche erforderlich sind, um die Grundstücke gegen Ueberschwemmung
durch den höchsten Stand der Oder zu sichern.
Die Deichlinie ist auf den im Archio der Regierung zu Liegnitz
deponirten generellen Situationsplan vom 3. August 1853. in rother
Farbe aufgetragen. Danach wird für den Hauptdeich, soweit ein solcher
schon vorhanden ist, im Wesentlichen die jetzige Deichlinie unter Abrun-
dung einzelner zu kurzer Krümmungen und vorspringender Ecken, welche
die Herslellung einer angemessenen Richtung stören, oder die Sicherheit
des Deiches gefahrden, beibehalten, jedoch wird
a) die unterste Strecke des Wilkauer Deiches, der Klautscher Deich
und die obersie Strecke des Lerchenberger Deiches vorgelegt,
b) die Krümmung auf dem untersten Ende des Zerbauer und ober-
sten Ende des Klein-Gräditzer Deiches durch einen neuen Deich
abgeschnitten,
c) der binnenseitig zurücktretende alte Deich vom Oorfe Rabsen an
bis zu den Fröbeler Kuhställen in das Vorland verlegt, und die
sich daran anschließende unregelmäßige Strecke des Fröbeler und
Brieger Deiches bis zu den Brieger Viehställen in eine angemessene
Richtung gebracht.
Die neuen Deichlinien sind bei der Ausführung von der Regierung
näher festzustellen.
2) Am inneren Fuße des Deiches ist vom Verbande ein 14 Fuß breiter
Fahrweg anzulegen und zu unterhalten, derselbe auch zu einem Bankert
anzuschütten, soweit das die Sicherstellung des Deiches erforderlich macht.
Ebenso hat der Verband für die Anschüttung von Rampen zu
Ueberfahrten und Triften an den schon bestehenden, oder in Folge der
Deichverlegung nothwendig werdenden Uebergangspunkten zu sorgen.
Die Unterhaltung dieser Uebergänge verbleibt den zur Unterhalltung
der korrespondirenden Zugangswege Verpflichteten, beziehungsweise bei
Uebertriften den Besitzern der anliegenden, zu behütenden Ländereien.
3) Die sub 1. Uitt. D. bezeichnete Deichstrecke hat die Oberschlesische Eisen=
bahngesellschaft beim Bau der Glogau-Lissaer Eisenbahnstrecke ausgeführt,
und hat diese Deichstrecke in den von den Staats liungsbehörden
festzusetzenden normalen Dimensionen dem Deichverbande zur künftigen
Unterhaltung zu übergeben.
4) Den