der Öffentlichen Aemter und deren Folgen. 369
bestimmten kurzen Zeitfristen sich wiederholende, Wechsel sämmtlicher
Verwaltungsbeamten des Bundes hat Folgen der allerschlimmsten Art herbeigeführt,
von welchen man sich in Europa kaum einen Begriff zu machen
vermag. Wo die Bekleidung eines Amtes unter allen Umständen nur ein
vorübergehender glücklicher Zufall ist, und wo weder vorher noch nachher
die zur Versehung solcher Geschäfte erforderlichen Kenntnisse und
Uebungen irgendwie von Nutzen sind und verlangt werden, ist natürlich
von einer regelmässigen Bildung für den Staatsdienst gar keine Rede.
Der Grund der Uebertragung eines Amtes ist ja gar nicht die Brauchbarkeit
für dasselbe, sondern die oft sehr unsaubere Dienstleistung zur Wahl
des Präsidenten. Wer hier, gleichviel durch welche Mittel, einen Erfolg
zu erzielen wusste, hat im Verbältnisse der Bedeutung desselben einen
Anspruch auf Belohnung; diesen Anspruch wirklich zur Geltung zu bringen
und Mitbewerber bei Seite zu schieben, bleibt dann der Protection, wicderum
unsauberen Mitteln und hauptsächlich der erforderlichen Zudringlichkeit
und Unverschämtheit überlassen. Der einzige Zweck der Bewerbung
und der wirklichen Bekleidung eines Amtes ist der durch dasselbe in Aussicht
gestellte pekuniäre Vortheil, und zwar nicht etwa nur, für die Meisten
wenigstens, der gesetzliche Gehalt, sondern die missbräuchliche Einnahme,
welche durch Bestechung, Betrug und Unterschlagung erreicht werden kann.
Die öffentlichen Aemter sind ja, nach dem schauerlichen landesüblichen
Ausdrucke, eine „Beute‘‘ des Siegers; als solche werden sie denn nun
aber natürlich nach Kräften ausgenützt. Man wende da nicht ein, dass
persönliche Ehrenhaftigkeit sich zu einem solchen Unfuge nicht hergebe;
selbst wenn er möglich sei. Es ist wohl zu bedenken, dass das Parteitreiben
in den Vereinigten Staaten allmälig einen so widerlichen Charakter
angenommen hat, dass sich die meisten ehrenhaften Männer von der Politik
ganz ferne halten und dieso der gewissenlosesten und rohesten Klasse
überlassen. Namentlich das Betreiben der Wahlen ist ein so schmutziges
Geschäft, dass sich Männer von Bildung, von Selbstachtung wenigstens, mit
den Einzelnheiten nicht befassen. Diese fallen an die „Politiker“ von
Handwerk, deren Namen schon als eine Bezeichnung von Gemeinheit und
von Schlechtigkeit gilt. Sie sind es also auch, welche den Anspruch
auf Aemter haben. Glücklicherweise hat die Bundesregierung der Vereinigten
Staaten nur einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes selbst zu
versehen, namentlich finanzielle, und fällt der übrige Theil dem einzelnen
Gliederstaate zu. Welche Zustände in diesem »un sein mögen, ist eine
Frage für sich, deren Untersuchung hier zu weit führen würde; allein jeden
Falles ist die Beschränkung der Bundesthätigkeit ein Grund, warum die
Verdorbenheit der Bundesbeamten nicht noch grössere Nachtheile über
das ganze Land ausschüttet. Soweit jene Thätigkeit aber geht, ist der
v. Mohl, Staatsrecht. Bd. III, 24