Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

der  Öffentlichen  Aemter  und  deren  Folgen.  369

bestimmten  kurzen  Zeitfristen  sich  wiederholende,  Wechsel  sämmtlicher
Verwaltungsbeamten  des  Bundes  hat  Folgen  der  allerschlimmsten  Art  herbeigeführt,
  von  welchen  man  sich  in  Europa  kaum  einen  Begriff  zu  machen
vermag.  Wo  die  Bekleidung  eines  Amtes  unter  allen  Umständen  nur  ein
vorübergehender  glücklicher  Zufall  ist,  und  wo  weder  vorher  noch  nachher
  die  zur  Versehung  solcher  Geschäfte  erforderlichen  Kenntnisse  und
Uebungen  irgendwie  von  Nutzen  sind  und  verlangt  werden,  ist  natürlich
  von  einer  regelmässigen  Bildung  für  den  Staatsdienst  gar  keine  Rede.
Der  Grund  der  Uebertragung  eines  Amtes  ist  ja  gar  nicht  die  Brauchbarkeit
  für  dasselbe,  sondern  die  oft  sehr  unsaubere  Dienstleistung  zur  Wahl
des  Präsidenten.  Wer  hier,  gleichviel  durch  welche  Mittel,  einen  Erfolg
zu  erzielen  wusste,  hat  im  Verbältnisse  der  Bedeutung  desselben  einen
Anspruch  auf  Belohnung;  diesen  Anspruch  wirklich  zur  Geltung  zu  bringen
und  Mitbewerber  bei  Seite  zu  schieben,  bleibt  dann  der  Protection,  wicderum
  unsauberen  Mitteln  und  hauptsächlich  der  erforderlichen  Zudringlichkeit
  und  Unverschämtheit  überlassen.  Der  einzige  Zweck  der  Bewerbung
und  der  wirklichen  Bekleidung  eines  Amtes  ist  der  durch  dasselbe  in  Aussicht
  gestellte  pekuniäre  Vortheil,  und  zwar  nicht  etwa  nur,  für  die  Meisten
wenigstens,  der  gesetzliche  Gehalt,  sondern  die  missbräuchliche  Einnahme,
welche  durch  Bestechung,  Betrug  und  Unterschlagung  erreicht  werden  kann.
Die  öffentlichen  Aemter  sind  ja,  nach  dem  schauerlichen  landesüblichen
Ausdrucke,  eine  „Beute‘‘  des  Siegers;  als  solche  werden  sie  denn  nun
aber  natürlich  nach  Kräften  ausgenützt.  Man  wende  da  nicht  ein,  dass
persönliche  Ehrenhaftigkeit  sich  zu  einem  solchen  Unfuge  nicht  hergebe;
selbst  wenn  er  möglich  sei.  Es  ist  wohl  zu  bedenken,  dass  das  Parteitreiben
  in  den  Vereinigten  Staaten  allmälig  einen  so  widerlichen  Charakter
angenommen  hat,  dass  sich  die  meisten  ehrenhaften  Männer  von  der  Politik
ganz  ferne  halten  und  dieso  der  gewissenlosesten  und  rohesten  Klasse
überlassen.  Namentlich  das  Betreiben  der  Wahlen  ist  ein  so  schmutziges
Geschäft,  dass  sich  Männer  von  Bildung,  von  Selbstachtung  wenigstens,  mit
den  Einzelnheiten  nicht  befassen.  Diese  fallen  an  die  „Politiker“  von
Handwerk,  deren  Namen  schon  als  eine  Bezeichnung  von  Gemeinheit  und
von  Schlechtigkeit  gilt.  Sie  sind  es  also  auch,  welche  den  Anspruch
auf  Aemter  haben.  Glücklicherweise  hat  die  Bundesregierung  der  Vereinigten
  Staaten  nur  einzelne  Zweige  des  öffentlichen  Dienstes  selbst  zu
versehen,  namentlich  finanzielle,  und  fällt  der  übrige  Theil  dem  einzelnen
Gliederstaate  zu.  Welche  Zustände  in  diesem  »un  sein  mögen,  ist  eine
Frage  für  sich,  deren  Untersuchung  hier  zu  weit  führen  würde;  allein  jeden
Falles  ist  die  Beschränkung  der  Bundesthätigkeit  ein  Grund,  warum  die
Verdorbenheit  der  Bundesbeamten  nicht  noch  grössere  Nachtheile  über
das  ganze  Land  ausschüttet.  Soweit  jene  Thätigkeit  aber  geht,  ist  der
v.  Mohl,  Staatsrecht.  Bd.  III,  24