Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

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Artikel  2.

Zur  gründlichern  Unterdrückung  des  Schleichhandels,  und  um  überhaupt
die  Unbequemlichkeiten  und  Schwierigkeiten  zu  beseitigen,  welche  aus  der  vorspringenden
  Lage  einiger  Hannoverschen  und  Braunschweig'schen  Landestheile
in  das  angrenzende  Preußische  Gebieth  sowohl  für  die  beiderseitigen  Verwaltungen
  der  Eingangs-,  Ausgangs=  und  Durchgangs-Abgaben,  als  insbesondere
  auch  für  den  Verkehr  entstehen,  und  in  der  Ueberzeugung,
daß  dieser  Zweck  im  Interesse  am  vollständigsten  durch  den  Anschluß
  der  gedachten  an  den  Zollverein,  welchem  das  sie  begrenzende
  Preußische  Gebieth  angehört,  erreicht  werden  kann,  wollen

1)  Seine  Majestät,  der  König  von  Hannover,  die  Grafschaft  Hohnstein
und  das  Amt  Elbingerode,

2)  Seine  Durchlaucht,  der  Herzog  von  Braunschweig,  das  Fürstenthum
Blankenburg  nebst  dem  Stiftsamte  Walkenried,  ferner  das  Amt  Calvörde,

  den  Braunschweig'schen  Antheil  an  dem  Dorfe  Pabstdorf  und
das  Dorf  Hessen,

an  den  gedachten  Zollverein  anschließen,  worüber  mittelst  der  in  den  Anlagen
Beilage  B.  B  und  C  beigefügten  Uebereinkünfte  das  Nähere  festgestellt  worden  ist.

Beil  C.

14  Aus  gleichen  Rücksichten  auf  die  Lage  und  die  Verkehrsverhältnisse  elniger
  Preußischen  Landestheile  und  zur  Beförderung  der  vorbemerkten  Anschlüsse
wollen

3)  Seine  Mcjestät,  der  König  von  Preußen
a)  mit  nachbenannten  von  der  Zollgrenze  des  Zollvereines  ausgeschlossenen
  Gebiethstheilen:
den  Dörfern  Wolfsburg,  Hehlingen  und  Heßlingen,  dem  Preußischen
  Antheile  des  am  rechten  Weserufer  belegenen  Dorfes  Frille,
dem  am  linken  Weserufer  von  Schlüsselburg  bis  zur  Glas-Fabrik
Gernheim  belegenen  Ortschaften,
b)  mit  folgenden,  bisher  innerhalb  der  Zollgrenze  befindlichen  Gebiethstheilen:

dem  Dorfe  Roclum,
dem  Dorfe  Würgassen,