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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 32 —
(Nr. 4915.) Allerhschster Erlaß vom 31. Mai 1858., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von VPicht, im Aachener dandkreise, über Mausbach und Gresse-
nich nach Schevenhütte, im Kreise Düren.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Vicht, im Aachener Landkreise, über Mausbach und Gresse-
nich nach Schevenhütte, im Kreise Düren, Regierungsbezirk Aachen, genehmigt
babe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs = Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich der Gemeinde Gressenich 9egen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhe-
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthalte-
nen Bestimmungen über die Befreiungen und der sonstigen die Erhebung be-
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewendet werden, verleihen. Auch sollen die dem
Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen we-
e1en der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 31. Mai 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1858. (Nr. 4915—4916) 52 (Nr. 4916.)
Ausgegeben zu Berlin den 13. Juli 1858.