Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg. 
Talon 
zur 
Zeitzer Stadt-Obligation. 
Der Inhaber dieses Talons empfángt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation der Stadt Zeitz 
Littr —ie übeer. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
..... ie Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der 
— -Haupkkasse hier. 
Jeitz, den nn . .... 18. 
Der Magistrat. 
  
(Nr. 4952.) Allerhöchster Erlaß vom 15. September 1858., betreffend den neuen Kredit- 
verein für die Provinz Posen. 
——- mit der in Ihrem Berichte vom 10. September d. J. ent- 
wickelten Ansicht, daß der „Neue Kredikverein für die Provinz Posen“, dessen 
Statut Ich durch Meinen Erlaß vom 13. Mai 1857. (Gesetz-Sammlung von 
1857. S. 326.) bestätigt habe, seinem Wesen nach mit den in Meinen Staa- 
ten beslehenden landschaftlichen Kreditvereinen auf gleicher Linie steht, sowie, 
daß die von demselben ausgegebenen und ferner auszugebenden Kreditscheine 
den landschaftlichen Pfandbriefen gleich slehen, genehmige Ich dem entsprechend 
und Ihren Anträgen gemäß, was folgt: 
1) Der neue Kredirverein für die Provinz Posen soll fortan nicht mehr die- 
sen, sondern den Namen: 
„Neuer landschaftlicher Kreditverein für die Provinz Posen“ 
führen. 
2) Die von demselben in Gemäßheit des Statuts vom 13. Mai 1857. 
auszuferligenden Papiere sind nicht mehr unter der Bezeichnung: „Kre- 
ditscheine des neuen Kreditvereins für die Provinz Posen“, sondern un- 
ker der: 
„Pfandbriefe des neuen landschaftlichen Kreditvereins fuͤr die Pro- 
vinz Posen“ 
(X. 1951—4052) aus-
	        
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