Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Nr. 4834.) Allerhschster Erlaß vom 15. Januar 1858., betressend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Guts- 
und Gemeinde-Chaussce im Oscherslebener Kreise zur Fortführung der be- 
reits genehmigten Chaussee von Dingelstedt nach Eilenstedt, einerseits von 
Dingelstedt über Anderbeck nach Badersleben, andererseits von Eilenstedt 
über Haus-Nienburg, Schwanebeck, Crottorf und Hordorf nach Oschersleben. 
N%% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Guts= und Gemeinde-Chaussee im Oscherslebener Kreise des Regierungsbezirks 
Magdeburg zur Fortführung der durch Meinen Erlaß vom 17. Mai 1856. 
genehmigten Chaussee von Dingelstedt nach Eilenstedt, einerseits von Dingel- 
stedt über Anderbeck nach Badersleben, andererseits von Eilenstedt über Haus- 
Nienburg, Schwanebeck, Crortorf, Hordorf nach Oschersleben genehmigt habe, 
bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee 
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Cbaussee- 
bau-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden 
Vorschriften, auf diese Straße Anwendung finden. Zugleich will Ich dem 
Kreise Oschersleben von dem Zeitpunkte, wo derselbe die Chaussee in Gemäß= 
heit der durch Meinen Erlaß vom 9. Juni v. J. genehmigten Kreistags-Be- 
schlüsse vom 1. September 1855. und 9. Juni 1856. in seine Unterhaltung 
übernehmen und so lange er dieselbe chausseemäßig unterhalten wird, das Recht 
zur Entnahme der Chaussee-Unterhaltungsmaterialien nach Maaßgabe der 
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorlchriften, sowie das Recht zur 
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staaks- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demsel- 
ben enthaltenen Besimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die 
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 15. Januar 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeite#n 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4835.)
	        
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