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nicht amortisirten Theiles der mittelst Privilegiums vom 3. April 1854. geneh-
migten Anleihe von 75,000 Thalern und zur Ausfuͤhrung der vom Kreise be-
schlossenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Beg einer Anleihe zu
beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstaͤnde: zu diesem
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der
Glaͤubiger unkuͤndbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von
140,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse
der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäß-=
heit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligatio-
nen zum Betrage von 140,000 Thalern, in Buchstaben: Einhundert vierzig
tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
110,000 Rehlr. zu 1000 Rehlr.,
: 500
10,000
10,0000 . 100 „
5,000 50
5,000 25
— 1460,000 Fiühir.
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
den Folgeordnung jährlich vom Jahre 1860. ab mit wenigstens jährlich Ein und
einem halben Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium
Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß
ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne
die Uebertragung des Eigentums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen
efugt ist.
Zugleich erklären Wir das unterm 3. April 1854. ertheilte Privilegium
zur Ausstellung auf den Inhaber lautender Obligationen des Kreises Bomfst
zum Betrage von 75,000 Thalern, nachdem diese Obligationen aus der durch
ge ewedriiges Privilegium genehmigten Anleihe getilgt sein werden, für auf-
ehoben. o E
8 Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligatio-
nen eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch
die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenmniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insieegel. ·
Gegeben Berlin, den 21. März 1859.
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Flottwell. v. d. Heydt. v. Patow.
Jahrgang 1859. (Tr. 5041.) *18 Pro-