Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Angeblich vernichtete oder verlorene Zinskupons können weder aufgeboten 
noch amortisirt werden. 
K. 13. 
Darüber, daß die Mansfeldsche Kupferschiefer bauende Gewerkschaft ihre 
in vorstehenden Bestimmungen übernommenen Verpflichtungen gehörig erfüllt, 
wird die Königliche Bergbehörde Aufsicht führen. 
Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Höchsteigen- 
händig vollzogen und unter dem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne 
jedoch den Behadern der Schuldscheine in Ansehung der Befriedigung eine Ge- 
währleislung von Seiten des Staates zu geben oder den Rechten Dritter zu 
praͤjudiziren. 
Gegeben Berlin, den 14. Juni 1859. 
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
Schema I. 
—siess- Serie .......... 
Schuldschein 
der 
Mansfeldschen Aupferschieser bauenden Gewerkschaft zu Eisleben, 
Anleihe des Jahres 1859. 
uͤber 
200 Thaler. 
Inbaber dieses Schuldscheins hat einen Antheil im Betrage von Zweihun- 
dert Thalern an der mit Allerhöchsier Genehmigung und nach den Bestim- 
mungen des umstehenden Privilegiums aufgenommenen Anleihe der Mansfeld- 
schen Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft. 
Die Jinsen mit vier und einballb vom Hundert für das Jahr sind 
gegen
	        
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