Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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3) Vom Rösaer Gemeindedeiche abwärts bis zur Rösa-Poucher Grenze nor- 
malisirt und unterhält den Deich die Gutsherrschaft Rösa. Die Deich- 
linie bleibt unverändert. 
4) Von der Poucher Grenze bis zur Ueberfahrt über den Poucher Damm 
normalisirt und unterhält den Heich die Gutsherrschaft Neu-Pouch, 
5) von diesem Punkte ab bis zur Höhe an der Kuhmühle die Gutsherr- 
schaft Alt-Pouch. 
Die Poucher Deichlinie bleibt unverändert. 
Was von der Unterhaltung der Deiche gilt, findet auch auf die darin 
befindlichen Auslaßschleusen Anwendung. 
Dagegen beziehen sich die Festsetzungen dieses Statuts auf die Binnen- 
deiche, welche die Gutsherrschaften in Rösa und Pouch unterhalten, sowie auf 
sämmtliche Verwallungen im Vorlande nicht. . 
Die Normalisirung muß im Laufe des Jahres 1860. vollständig erfol- 
gen. Dazu wird jedem Deichhalter die künftige Höhe seines Deiches angezeigt. 
Unterläßt er in obiger Frist die Normalisirung, so bewirkt sie das Deichamt 
auf seine Kosien im Wege der Exebution. 
*- 
Der untere Theil des Brösaer Deiches ist im Jahre 1858. mehr parallel 
der Mulde vorgelegt, weil der alte, sich mehr nach der Höhe in einer Kurve 
zurückziehende Oeich vom Hochwasser an mehreren Stellen durchbrochen war. 
Dieser alte Deich darf abgetragen werden, sobald der neue Deich hinlängliche 
Festigkeit erlangt hat, worüber dem Deichhauptmann die Enrscheidung zustehr. 
Da jedoch ein Bach vor demselben läuft, auch Stauwasser zu befürchten sieht, 
so darf diese Abtragung nur in der Art erfolgen, daß ein drei Fuß breiter 
Streifen auf der Brösa-Rösaer Grenze, und zwar auf jeder Flur zur Hälfte 
in einer Höhe von ein und einem halben Fuß über dem hbchsten Nunete des 
ansloßenden Terrains liegen bleibt und in dieser Gestalt als Binnendeich vom 
bisherigen Deichhalter unterhalten wird. 
g. 5. 
Ixn einzelnen Fluren ist der Fuß der Deiche und ihre Eintheilung nach 
den Antheilsnutzungen durch Grenzsteine bezeichnet. Mit Rücksicht auf ihre 
künftige Verbreiterung und ihre anderweite Nutzung soll eine neue Vergren- 
zung der Deiche erfolgen. 
F. ö. 
Der im F. 4. erwähnte Bach ist der Mühlbach der Brösaer Waseer- 
mühle.
	        
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