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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 6.—
(Nr. 5177.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Januar 1860., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee
von Kostrzoyn über Pudewitz bis zur Gnesener Kreisgrenze.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Staän-
den des Kreises Schroda, im Regierungsbezirk Posen, beabsichtigten Bau einer
Chaussee von Kosirzon über Pudewitz bis zur Gnesener Kreisgrenze genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Schroda das Expropriationsrecht für die
zu diesem Chausseebau erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Ehaussechelde-
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Besiimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonsiigen die Erhebung betreffenden zusätz-
lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Saaats--Chaussers von
Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Thausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. Januar 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
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Johrgang 1850. (r. 518—6178.) 12 (Nr. 5478.)
Ausgegeben zu Berlin den 27. Febmar 1860.