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zu fuͤhren. Die Ausuͤbung des ihnen gemeinschaftlich zustehenden Stimmrechts
bleibt ihrer Einigung uͤberlassen, in deren Ermangelung die Stimme abwechselnd
gefuͤhrt wird. Die Diaͤten und Reisekosten bringen bie Theilnehmer der Kol-
lektivstimme unter sich auf. Die Wahlbefugniß und Wählbarkeit derselben im
Stande der Ritterschaft ruht während der Dauer des Theilnahmerechts an der
Kollektiostimme.
Das Staateministerium hat diese Order durch die Gesetz-Sammlung zur
öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 10. Januar 1860.
Im Namen Sr. Majestat des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen. v. Auerswald. v. d. Heydt.
Simons. v. Schleinitz. v. Patow. Gr. v. Pückler. v. Bethmann-
Hollweg. Gr. v. Schwerin. In Vertretung des Kriegsministers:
Hering.
An das Staateministerium.
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(Nr. 5181.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Januar 1800., betreffend die Erhöhung des Zins-
fußes der von dem Kreise Schrimm ausgegebenen Chausseebau-Obligatio-
nen von vier auf fünf Prozent.
A- Ihren Bericht vom 30. Dezember v. J. will Ich, dem Beschlusse der
Stände des Kreises Schrimm im Regierungsbezirk Posen vom 7. Dezember
1858. entsprechend, genehmigen, daß die Chausseebau-Obligationen, welche der
Kreis Schrimm nach dem Privilegium vom 20. Februar 1854. (Gesetz-Samm-
lung S. 99.) im Betrage von 120,000 Rilhlrn. ausgeben darf, und von
welchen der Betrag von 6,500 Rchlrn. inzwischen wiederum getilgt ist, in der
noch validirenden Höhe des Anlehns von 113,500 Rthlrn. vom Jahre 1859.
ab nicht mit vier, sondern mit fünf vom Hundert verzinset und die dazu er-
forderlichen Mittel vom Kreise aufgebracht werden. Oie Erhöhung des Zins-
fußes ist auf den Obligationen zu vermerken und diese Order durch die Gesetz-
Sammlung zu verbffentlichen.
. Berlin, den 16. Januar 1860.
Im Namen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow. Gr. v. Schwerin.
An die Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten,
der Finanzen imd des Innern.
(Nr. 3180—5182.) (Nr. 5182.)