Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr. 5182.) Allerhöchster Erlat vom 13. Februar 1860., betreffend die Ertheilung des Ex- 
propriationsrechts für die von Bromberg über Thorn bis zur Landes- 
grenze in der Richtung auf Lowicz zu erbauende Eisenbahn, sowie die 
bLeitung des Baues und Betriebes dieser Bahn durch die Königliche Di- 
rektion der Ostbahn. 
bestimme auf Ihren Bericht vom 4. Februar d. J., daß das Recht zur 
Fxpropriation derjenigen Grundstücke, welche zur Ausführung der für Rech- 
nung des Staats zu erbauenden Eisenbahn von Bromberg über Thorn bis zur 
Landesgrenze in der Richtung auf Lowicz (Gesetz vom 2. Juli 1859., Gesetz- 
Sammlung für 1859. S. 365.) nach dem von Ihnen festzustellenden Bauplan 
erforderlich sind, sowie das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grund- 
stücke nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Eisenbahn-Unternehmungen 
vom 3. November 1838. (Gesetz-Sammlung für 1838. S. 505.) zur Anwen- 
dung kommen soll. Zugleich ermächtige Ich Sie, die Leitung des Baues und 
demnächst auch des Betriebes der in Rede stehenden Eisenbahn der Direktion 
der Osibahn zu Bromberg zu übertragen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 13. Februar 1800. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Redigirt im Bureau des Staats- Ministeriums. 
VGerlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. Decker).
	        
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