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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen. Preußischen Staaten.
Nr. 7.——
(Nr. 5183.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Januar 1860., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
der Püttkenmühle bei Mittenwalde üäber Theresienhof bis zum Anschluß
an die Berlin-Cottbuser Staatsstraße.
No Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den vom Kreise Teltow
des Regierungsbezirks Potsdam beabsichtigten Bau einer Chaussee von der Pütt-
kenmühle bei Mittenwalde über Theresienhof bis zum Anschluß an die Berlin-
Cottbuser Staatsstraße genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise
Teltow das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund-
siücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Teltow
egen Uebernahme der künftigen chausseemäcigen Unterhaltung der Straße das
Röch zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Inen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur An-
wendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 16. Januar 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1860 (Nr. 5183—5184.) 13 (Nr. 5181.)
Ausgegeben zu Berlin den 5. März 1800.